Was ist die 0,25%-Regelung beim Dienstrad?

24. April 2023

Frau mit einem Klapprad an einer Bahnstation

Dienstradförderung © Corinna Spitzbarth | HMWVW​

Fit bleiben und auch noch Geld dabei sparen: Dienstradleasing macht das möglich. In diesem Beitrag geht es um die 0,25%-Regelung für Fahrräder und Pedelecs: Was steckt dahinter und wie kommt man an den Steuervorteil?

Bemessungsgrenze des geldwerten Vorteils nutzen

Was ursprünglich nur Dienstwagen in Deutschland vorbehalten war, gilt seit dem 1. Januar 2020 auch für das klassische Fahrrad ohne Motor und für Pedelecs (mit einer Unterstützung bis zu 25 km/h): Bei der privaten Nutzung eines Dienstrades greift der geldwerte Vorteil, die sogenannte 0,25%-Regel. Wer von seinem Arbeitgeber ein Leasing-Dienstrad im Zuge einer Gehaltsumwandlung erhält, versteuert dieses lediglich mit 0,25% des Listenpreises. Vorher lag dieser bei 0,5% – hier wirkt nun eine Förderung des Bundes im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030.

Ziel ist es, mehr Menschen aufs Rad zu bringen und dies auch über den Weg zur Arbeit hinaus. Unternehmen, die ein Dienstradleasing anbieten, werden nicht nur als attraktive und moderne Arbeitgeber wahrgenommen, sie stärken auch effektiv die Gesundheit ihrer Beschäftigten und machen sie sogar glücklicher.    

Was man zur 0,25%-Regelung beim Dienstrad wissen sollte

Nicht jeder mag „Steuerkram“, aber Gesundheit ist für alle wichtig. Dass gerade gemäßigte Bewegung wie Radfahren sie unterstützt und erheblich zum Wohlbefinden beiträgt, ist deshalb ein guter Grund, sich mit dem Thema Steuervorteil beim Dienstrad zu befassen. Wir klären hier die wichtigsten Fragen.

Geldwerter Vorteil: Was bedeutet das beim Dienstrad?

Wenn Sie Ihr Jobrad auch im privaten Bereich nutzen, fällt es unter den geldwerten Vorteil (= Sachzuwendung statt Gehalt). Also müssen Sie es versteuern und auch die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge verändert sich. Doch hier hat der Gesetzgeber nun mit der 0,25%-Regel einen sehr günstigen Hebel eingebaut. Lediglich ein Viertel-Prozent des Listenpreises des Dienstrades wird für die Steuer zugrunde gelegt.

Zum Vergleich: Bei Dienstwagen mit Verbrennermotor sind es 1%.

Wie lange gilt die Förderung der 0,25%-Regel?

Sie ist bis Ende 2030 festgeschrieben und gilt seit dem 1. Januar 2020. Voraussetzung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf das Fahrrad nicht vor 2019 als Dienstfahrzeug übernommen haben.

Gehaltsumwandlung für das Dienstrad: Was heißt das?

Beschäftigte können auf zwei Arten zu einem Dienstrad kommen. Erstens über eine Gehaltsumwandlung: Die Angestellten übernehmen dabei teilweise oder vollständig über den Bruttolohn die Kosten für ein Fahrrad. Der dabei entstehende geldwerte Vorteil (siehe oben) unterliegt der 0,25%-Regelung. Mehr Informationen rund um das Dienstradleasing – Ablauf, Dauer, Angebote – haben wir auch in unserem Magazin zusammengestellt.

Der Arbeitgeber kann zweitens ein Dienstfahrrad auch Extra zum Gehalt anbieten, was für die Mitarbeitenden dann komplett steuerfrei ist.

Was gilt bei höher motorisierten E-Bikes als Firmenfahrzeug?

Gilt der Vorteil auch bei höher motorisierten E-Bikes als Firmenfahrzeug? Ja, auch E-Bikes und S-Pedelecs , die mit Motorunterstützung bis zu 45 km/h erreichen, können den geldwerten Vorteil in Anspruch nehmen. Hinweis: Sehr häufig wird ein Pedelec umgangssprachlich als E-Bike bezeichnet; das ursprüngliche E-Bike ist jedoch verkehrsrechtlich anders gestellt als ein Pedelec.

Ersparnis klingt gut – aber wie hoch ist sie wirklich?

Ehe Sie sich für ein Dienstrad entscheiden, möchten Sie wahrscheinlich wissen, was genau an Leasingraten und steuerlichen Vorteilen für Sie möglich ist. Das können Sie vorab berechnen. Im Internet gibt es eine ganze Reihe von Leasing-Rechnern. Häufig findet man auch direkt auf der Webseite der Anbieter von Leasingradmodellen solche Rechner.

Probefahren: Testen Sie, wie Radmobilität zu Ihnen passt

Beachtet werden sollte zudem, dass es keine gesetzliche Pflicht für Firmen gibt, Diensträder bereitzustellen. Auch bei der Wahl des Rades gibt es teils Vorgaben: So sind die Modelle häufig nicht frei wählbar bzw. gibt es eine finanzielle Obergrenze für den Kauf des Rades. Dennoch lohnt es sich sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Unternehmen, auf mehr Radmobilität zu setzen. Warum?

Pluspunkte und Vorteile für Mitarbeitende:

  • Steuervergünstigung beim Dienstrad für ein hochwertiges, meist neues Fahrrad, welches auch privat genutzt werden kann
  • Weniger Stress auf dem Weg zur Arbeit, da Staus umfahren werden können und die aufwendige Parkplatzsuche für einen PKW entfällt
  • Tägliche Sporteinheit inklusive: Regelmäßige Bewegung stärkt Körper und Geist – Sie bleiben fitter und gesünder
  • Wertschätzung Ihrer Bedürfnisse seitens der Geschäftsleitung, zum Beispiel mehr auf Nachhaltigkeit im Alltag zu achten oder die Gesundheit zu unterstützen

Pluspunkte und Vorteile für Unternehmen:

  • Valide Steigerung des Images als Arbeitgeber im Bereich Nachhaltigkeit (insbesondere durch eine entsprechende Zertifizierung)
  • Gesündere und glücklichere Beschäftigte = weniger Fluktuation, starke Mitarbeiterbindung
  • Zusammenhalt im Unternehmen und damit eine höhere Zufriedenheit, zum Beispiel beim STADTRADELN als Firmen-Challenge     
  • Tipp: Wenn Sie als Unternehmen bei Ihren Mitarbeitenden zusätzlich punkten wollen, stellen Sie auch die nötige Infrastruktur für Fahrräder (Spinde, Abstellboxen, Möglichkeit zum Akku-Laden) zur Verfügung.

Der Einstieg, um mehr zu radeln, kann zunächst auch im Ausprobieren bestehen: Holen Sie sich die Testflotte von bike+business in Ihren Betrieb und probieren Sie drei Monate gratis aus, wie sich frischer Wind um die Nase auf dem Weg zur Arbeit anfühlt.

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