Was Sie über Dienstradleasing wissen sollten

22. August 2023

Mann fährt mit Fahrrad auf Radweg

Der Umstieg auf das Fahrrad – für Mitarbeitende und Arbeitgeber mit dem Dienstradleasing gleichermaßen lohnend. I ©Corinna Spitzbarth| HMWVW

Beständig auf Erfolgskurs: Bereits seit 2012 kann die günstige „Dienstwagenregel“ auch auf Fahrräder angewandt werden, d.h. Dienstfahrräder – Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes – sind dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt. Seitdem wächst auch das Dienstradleasing: Eine Million Diensträder waren 2022 auf deutschen Straßen unterwegs, so schätzt der Branchenverband Zukunft Fahrrad e.V.

Elena Laidler-Zettelmeyer von Branchenverband Zukunft Fahrrad e.V. gibt in unserem Webinar RadWissen2Go einen Überblick über das Thema – und hier zum Nachlesen die wichtigsten Informationen und Tipps zum Einstieg.  

Vorteile für Beschäftigte

  • Beschäftigte erhalten ein hochwertiges Fahrrad, das auch privat ohne Einschränkung genutzt werden kann
  • Die monatliche Leasing-Rate ist steuerlich subventioniert, da Mehrwertsteuer, Lohnsteuer und Sozialabgaben auf die Rate wegfallen. Durch den zusätzlichen Steuervorteil der Bruttolohnumwandlung sparen Beschäftigte im Vergleich zum Privatkauf meist rund 30 Prozent. Die günstige 0,25% Versteuerung der privaten Nutzung ist ein zusätzlicher Vorteil.
  • Nach 36 Monaten besteht in der Regel die Option, das Rad privat zu kaufen, zusätzlich können Mitarbeitende aber auch ein neues Leasingbike wählen (zum Beispiel für Familienangehörige).
  • Üblich ist zudem ein integrierter Komplett-Schutz gegen Diebstahl, Unfallschäden, Vandalismus, etc. und ein Service-Paket mit jährlicher Inspektion.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Als Arbeitgeber senden Sie mit “Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten” eine starke Botschaft an die Beschäftigten.
  • Sie profitieren Sie von einem Imagegewinn, denn Dienstradleasing ist ein besonders beliebter Benefit bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
  • Da die Anbieter zudem eine einfache, digitale Abwicklung des Leasingprozesses bieten, bleibt der Verwaltungsaufwand gering.
  • Für Arbeitgeber ist das Dienstradleasing in der Regel kostenneutral.

Entstehen für den Arbeitgeber wirklich keine Kosten? Wir haben bei Olaf Pekruhl vom Dienstradleasing-Anbieter dein-jobbike.de nachgefragt – und er zeigt anhand des folgenden Rechenbeispiels auf, warum sich Dienstradleasing für beide Seiten lohnt:

Beispiel: Kostenkalkulation I © dein-jobbike.de

Tipp: Wenn Sie als Arbeitgeber alle Versicherungspakete zahlen, verzichten Sie auf einen Großteil der o.a. Einsparungen auf Arbeitgeberseite – dieses Modell ist dann noch kostenneutral und für Ihre Mitarbeiter noch attraktiver.

Gehaltsextra oder Gehaltumwandlung: Zwei Varianten für das Dienstradleasing

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten, wie Dienstradleasing im Unternehmen eingeführt werden kann.

Dienstfahrrad als Gehaltsextra: Der Arbeitgeber überlässt seinen Beschäftigten das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. In diesem Fall gilt die vollumfängliche Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils.

Dienstfahrrad per Gehaltsumwandlung: Das Prinzip der Entgeltumwandlung ist die derzeit am häufigsten genutzte Variante. Das Prinzip: Den Beschäftigten werden die Monatsraten vom Bruttolohn abgezogen. Die Raten enthalten das Leasing, Versicherung und Service. Durch den Abzug vom Bruttolohn sinken das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgaben. Von den geringeren Sozialabgaben profitieren auch Sie als Arbeitsgeber. Idealerweise geben Sie diese Einsparung an die Beschäftigten zurück, indem Sie mindestens die Versicherungsraten übernehmen.

Was darüber hinaus gut zu wissen ist …

Eigentümer vs. Nutzer

Dienstradleasing bedeutet, dass der Arbeitgeber Fahrräder least und die Räder den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Anders als gängige Begriffe wie Jobrad oder Job-Bike zunächst nahelegen, dürfen die Fahrräder von den Mitarbeitenden natürlich dienstlich und privat genutzt werden. Trotzdem gilt: Eigentümer des Leasing-bikes bleibt während der gesamten Laufzeit, in der Regel 36 Monate, die Leasinggesellschaft. Nach der Leasing-Laufzeit erhalten Beschäftigte in der Regel dann zwei Monate vor Leasingende ein Kaufangebot zur Übernahme des Fahrrads.

Dienstradleasing ist auch für Selbstständige und Freiberufler eine Option

Neben den Beschäftigten in Unternehmen können auch Selbstständige und Freiberufler vom Dienstradleasing profitieren. Vorteil: Sie können durch monatliche Leasingraten hohe Anschaffungskosten vermeiden und haben einen Versicherungsschutz mit Mobilitätsgarantie in der monatlichen Rate bereits integriert. Die Leasingraten sowie Instandhaltungskosten können zudem als Betriebsausgabe geltend gemacht werden und die Steuerlast reduzieren. Auch hier gilt: Die private Nutzung muss nicht versteuert werden.

Nicht immer ist Dienstradleasing die beste Lösung

Dienstradleasing sollte nicht abgeschlossen werden, wenn absehbar ist, dass die Laufzeit von 36 Monaten nicht eingehalten werden kann. Auch wenn eine Auszeit oder Elternzeit geplant ist, ein Arbeitsplatzwechsel oder der (Vor-)Ruhestand anstehen, ist Leasing nicht die beste Wahl. Ebenso ist es nicht empfohlen für Beschäftigte in der Probezeit, in Zeitarbeit, Mini- oder Midi-Jobs oder wenn Mindestlohn erhalten wird. Hier können Fahrrad-Abonnements oder Sharing-Angebote eine passende Alternative sein.

Eine Übersicht über verschiedene Dienstradleasing-Anbieter finden Sie z. B. online beim Fahrradfreundlichen Arbeitgeber hier: Zur Anbieter-Übersicht

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