Mit Bike and Ride zur Arbeit und auf Dienstreise

12. November 2024

Nahaufnahme eines Klapprads an einem Bahnhof

©Corinna Spitzbarth| HMWVW

Den gesamten Weg zur Arbeit mit dem Rad zurückzulegen, ist nicht für alle möglich. Im Jahr 2023 legten in Deutschland 3,96 Millionen Pendelnde mehr als 50 Kilometer für die einfache Strecke zum Arbeitsplatz zurück, 2,28 Millionen sogar mehr als 100 Kilometer (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung). Doch auch bei einem langen Arbeitsweg muss man nicht komplett auf das Rad verzichten: „Bike and Ride“, also die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV oder Fernverkehr, birgt viele Vorteile. Das gilt nicht nur für das Pendeln, sondern auch für Dienstreisen.

Besser unterwegs mit Bus, Bahn und Bike

Das Prinzip “Bike and Ride” kombiniert nicht nur mehrere Verkehrsmittel, sondern auch deren Vorzüge:

  • Die Reisezeit für sich nutzen. Wer mit dem ÖPNV oder in Fernzügen unterwegs ist, kann seine Zeit produktiv nutzen: (E-Mails) lesen, Aufgaben abarbeiten oder nach einem langen Arbeitstag entspannen. Das ist auch für Arbeitgeber praktisch, denn wenn Beschäftigte Dienstreisen unter anderem mit der Bahn absolvieren, können sie in dieser Zeit arbeiten.
  • Flexibel und schnell mobil sein. Besonders in Stoßzeiten kann man sowohl mit der Bahn als auch mit dem Fahrrad Staus aus dem Weg gehen. Auch die in städtischen Gebieten oft langwierige Parkplatzsuche entfällt mit dem Fahrrad.
  • Kosten sparen. Berücksichtigt man die Kosten für Benzin, Parken und Wartung beim Auto, ist die Kombination aus Fahrrad und Bahn meist günstiger für Pendelnde. Arbeitgeber, die ihre Dienstwagenflotte verkleinern und stattdessen auch auf Diensträder und Bike and Ride setzen, sparen ebenfalls.
  • Etwas für die Umwelt und die eigene Gesundheit tun. Fahrten mit Fahrrad, Bus und Bahn verursachen weniger Emissionen als Autofahrten. Außerdem fördern Pendelnde mit Bike and Ride ihre körperliche Fitness und ihr mentales Wohlbefinden, selbst, wenn sie nur einen Teil ihres Weges mit dem Rad zurücklegen.

Tipps für Arbeitgeber

  • Vielen Mitarbeitende haben die Vorteile von Bike and Ride nicht vor Augen und setzen ihr gewohntes Mobilitätsverhalten fort. Weisen Sie daher in Ihrer internen Kommunikation zur betrieblichen Radverkehrsförderung darauf hin, wie der Arbeitsweg effizient und nachhaltig gestaltet werden kann.
  • Besonders überzeugend ist es, wenn die Vorzüge von Bike and Ride durch Fakten untermauert werden. Dafür eignet sich z.B. das kostenlose Online Tool DeinArbeitsweg.de, das wir in einem anderen Blogbeitrag für Sie getestet haben. Es zeigt die Effekte des eigenen Arbeitsweges in Abhängigkeit vom gewählten Verkehrsmittel auf Emissionen, Kosten, Gesundheit und Reisedauer auf.

Bike and Ride-Option: Mit dem Rad in Bus und Bahn

Bis unmittelbar an die Station radeln, mit dem Rad einsteigen und sich am Ziel direkt wieder auf den Sattel schwingen: Wer das Fahrrad mit in Bus und Bahn nimmt, ist besonders flexibel. Man verliert keine Zeit beim Abstellen und muss sich keine Gedanken um Fahrraddiebstähle und Vandalismus am Bahnhof machen.

Diese Art von Bike and Ride gelingt am besten mit einem Faltrad. Zusammengeklappt gilt es aufgrund seiner geringen Abmessungen als Gepäckstück, weshalb es ohne Probleme mit in Bus und Bahn genommen werden darf. Am Zielbahnhof angekommen, ist es mit wenigen Handgriffen wieder einsatzbereit und die letzten Meter bis zum Zielort können bequem geradelt werden.

Exkurs Fahrradkunde: Faltrad, Klapprad und Kompaktrad

Vielleicht kennen Sie neben „Faltrad“ auch den Begriff „Klapprad“. Tatsächlich handelt es sich dabei nicht um Synonyme, sondern um zwei unterschiedliche Fahrradtypen. Das Klapprad ist ein Vorfahre des Faltrads, der aus guten Gründen etwas aus der Mode gekommen ist.

Klappräder haben ein Scharnier in der Mitte des Rahmens, wodurch man es in der Hälfte zusammenklappen kann. Die Geometrie des Fahrrads ist an den mittigen Klappmechanismus angepasst, wodurch sich der Rahmen von dem herkömmlicher Fahrräder unterscheidet.

Falträder hingegen sind komplexer aufgebaut und können in mehrere Teile zusammengefaltet werden. Dadurch ähnelt das aufgeklappte Fahrrad in Größe und Geometrie klassischen Rädern. Somit ist es im Vergleich zum kleiner gebauten Klapprad stabiler und leichter zu fahren. Deshalb eignet es sich auch für längere Touren von 50 oder mehr Kilometern. Zusammengefaltet ist es gleichzeitig deutlich kleiner und handlicher als ein Klapprad.

Bei Kompakträdern handelt es sich um sehr platzsparend gebaute Fahrräder, die durch ihre 20-Zoll-Räder wendig und praktisch sind. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Fahrradtypen ist der Rahmen nicht klappbar, Lenkstange und Pedale je nach Modell jedoch schon.

Alle Fahrradtypen sind auch mit Elektro-Antrieb erhältlich.

Alle Fahrräder können in der Bahn befördert werden, hier sollten sich Reisende allerdings zuvor bei den entsprechenden Verkehrsverbünden genau über mögliche Einschränkungen informieren. Zwar wird in Hessen vielerorts die kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern angeboten, es gibt jedoch auch Ausnahmen, die sich zwischen den Verbünden unterscheiden können. Teilweise ist die Fahrradmitnahme zeitlich eingeschränkt und in den Stoßzeiten nicht (kostenlos) möglich. Außerdem gibt es keine Mitnahme-Garantie: Zum einen haben andere Passagiere, zum Beispiel mit Kinderwägen, Vorrang, zum anderen muss ein entsprechendes Fahrrad- oder Mehrzweckabteil vorhanden sein. Wer mit dem Fernverkehr unterwegs ist und ein Fahrrad mit an Bord nehmen möchte, sollte sich im Vorfeld um ein kostenpflichtiges Fahrrad-Ticket sowie eine Stellplatzreservierung kümmern. In Bussen ist die Mitnahme von herkömmlichen Rädern oft nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Im vollen Bahnwagon leichter händelbar sind Kompakträder. Anders als bei Falträdern gelten hier allerdings dieselben Regeln wie für herkömmliche Fahrräder.

Tipps für Arbeitgeber

  • Geben Sie Ihren Beschäftigten bei geschäftlichen Reisen mit dem Fernverkehr die Möglichkeit, auch ein Fahrrad-Ticket zu buchen und abzurechnen.
  • Schaffen Sie einige Falträder an, die Ihre Mitarbeitenden für Dienstreisen mit der Bahn ausleihen können.
  • Beim Dienstradleasing können sich die Mitarbeitenden ihr Fahrrad selbst aussuchen. Auch die Entscheidung für ein Falt- oder Kompaktrad ist möglich. Sie bieten bereits Jobräder an? Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden auf diese Option hin und informieren Sie über dieser Fahrradtypen. Bei Ihnen gibt es noch kein Dienstradleasing? In unserem Blogartikel zum Thema können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Bike and Ride-Option: Mit dem Rad zu Bus und Bahn

Das Büro ist direkt neben dem Bahnhof, der Wohnort allerdings nicht – oder andersherum? In diesem Fall kann das Rad auch nur für eine Teilstrecke genutzt werden. Das bedeutet allerdings, dass das Fahrrad am Bahnhof verbleibt und sicher abgestellt werden sollte.

Eine tolle Möglichkeit hierfür sind Fahrradboxen. In den abschließbaren Metallgehäusen werden Räder einzeln geparkt. So sind sie geschützt vor Wind und Wetter, aber auch vor Diebstahl und Vandalismus. Teilweise enthalten die Boxen sogar einen Stromanschluss zum Laden von Pedelec-Akkus. Freie Boxen können über Apps gesucht und kostenpflichtig gebucht werden. In Hessen gibt es Fahrradboxen unter anderem in Frankfurt und Wiesbaden, aber auch in Rodgau-Jügesheim und Herborn.

Praktisch sind außerdem Fahrradparkhäuser. Äquivalent zum Auto-Parkhaus können Räder hier gegen eine Gebühr überdacht und sicher abgestellt werden. Häufig sind die Einrichtungen überwacht und bieten weitere Services an, z.B. eine angegliederte Fahrradwerkstatt. Anders als bei Parkgaragen für Autos, gibt es häufig Monats- oder Jahresabonnements. Je nach Betreiber können aber teilweise auch Tagestickets gelöst werden.

Tipps für Arbeitgeber

  • Ihr Unternehmensgelände liegt etwas weiter entfernt vom nächsten Bahnhof? Mieten Sie dort für Ihre Mitarbeitenden Fahrradboxen oder Dauerparkplätze im Fahrradparkhaus an. Dort können die Pendelnden ein günstiges Zweitrad (oder sogar ein Dienstrad) lagern, mit dem sie morgens und abends den Weg zwischen Bahnstation und Arbeitsstelle zurücklegen.
  • Stehen in Ihrer Kommune weder Fahrradboxen noch ein Parkhaus für Räder zur Verfügung, kann es sich lohnen, die Verantwortlichen in der Verwaltung auf die aktuell laufenden Förderprogramme hinzuweisen. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert beispielsweise Planung und Bau von Fahrradparkhäusern, im Rahmen der Bike+Ride Offensive der Deutschen Bahn und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden unter anderem Sammelschließanlagen gefördert.
  • Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden auf den Radroutenplaner Hessen hin. Über die Landkarte finden Radfahrende für viele hessische Bahnhöfe Informationen über vorhandene Fahrradabstellanlagen.

Bike and Ride-Option: Mit dem Sharing-Bike zu Bus und Bahn

Durch Bike-Sharing werden Reisende auf Arbeitsweg und Geschäftsreisen noch flexibler. Spontan aufs Rad umzusteigen oder nur den Hin- oder den Rückweg mit dem Rad zurückzulegen, ist kein Problem. Die Sharing-Angebote erlauben es, sich in vielen Städten in Deutschland einfach aufs Rad zu schwingen, auch ohne eigenes Rad.

Geliehene Fahrräder eignen sich vor allem dafür, die sogenannte „letzte Meile“ zurückzulegen. Vor der Abfahrt sollten Nutzende sicherstellen, dass auch am Zielort eine Sharing-Station vorhanden ist.

Tipps für Arbeitgeber

  • Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten, Bike-Sharing zu nutzen, wenn sie dienstlich unterwegs sind, und dies auch über die Reisekosten abzurechnen.
  • Eine tolle Möglichkeit sind Kooperationen mit Bike-Sharing-Anbietern. So können Ihre Mitarbeitenden die Leihräder beispielsweise pro Ausleihe 60 Minuten lang kostenfrei nutzen oder an einer neu eingerichteten Station direkt neben Ihrem Unternehmensgelände abstellen.
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